Meine Nachbarschaft: Butzbacher Straße
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Vorlagen
Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2760 entstanden aus Vorlage: OF 306/3 vom 01.06.2022 Betreff: Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche, auf der die Gebrauchtwagenhändler oberhalb des Schlinkenwegs neben der Friedberger Landstraße angesiedelt sind/waren, im Rahmen einer Zwischennutzung für entsprechende Unterkünfte für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende möglichst unbürokratisch und schnell bereitgestellt werden könnte. Begründung: Es gibt in Frankfurt einen eklatanten Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende. Die Fläche der Gebrauchtwagenhändler an der Friedberger Landstraße stellt eine versiegelte Fläche dar und könnte daher bis zur endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Geländes der ehemaligen Günthersburghöfe auch für eine bauliche Zwischennutzung für die Unterbringung der genannten Zielgruppen genutzt werden. Selbst wenn es sich dabei nur um eine befristete Zwischennutzung und um entsprechende Interimsgebäude/Container handelt, würde die angespannte Unterbringungssituation auf diese Weise erheblich entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2807 Aktenzeichen: 51
Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4742 entstanden aus Vorlage: OF 690/3 vom 30.05.2019 Betreff: Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte Vorgang: V 405/17 OBR 3; ST 1354/17 In der Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354, wurde berichtet, dass die Grundsanierung des Spielplatzes Butzbacher Straße - Sandbagger und Doppelfederwippe - im Jahr 2018 durchgeführt wird. Im März 2019 wurden jetzt auch die letzten verbliebenen Spielgeräte abgeräumt, sodass sich dort nur noch eine leere Sandfläche befindet. Der Spielplatz ist die Auslauffläche der Kindertageseinrichtung Kirchwiese. Die Eltern sind empört und stehen ungläubig vor dem leeren Sandplatz. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Stellung zu nehmen und die zugesagten Maßnahmen verzögerungsfrei zu veranlassen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Spielplatz wieder hergerichtet? 2. Wurden die anderen in der Stellungnahme ST 1354 benannten Maßnahmen umgesetzt? Aufstellung im Detail erwünscht. 3. Warum hat der Magistrat der jetzigen Situation nicht rechtzeitig entgegengewirkt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.04.2017, V 405 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1895 Aktenzeichen: 67 2
Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten
Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3193 entstanden aus Vorlage: OF 479/3 vom 03.05.2018 Betreff: Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Rotlintstraße/Butzbacher Straße auf der Seite der Kirche Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die ein Parken in diesem Bereich untersagen. Die Fläche wird von größeren Fahrzeugen zum Einbiegen in die Butzbacher Straße benötigt und ist für Fahrzeuge, die zurücksetzen müssen, die einzige Rangierfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1440 Aktenzeichen: 66 0
Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2219 entstanden aus Vorlage: OF 275/3 vom 05.06.2017 Betreff: Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern Der Magistrat wird gebeten, das gefährdende Parken in zweiter Reihe auf dem Gehweg in der Rotlintstraße zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und in der Hallgartenstraße zwischen Friedberger Landstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch das Setzen von Pollern im Bereich der Ecken und an den Einfahrten zu verhindern. Als Ausnahmen sollten in Analogie zur Parkanordnung auf der Nordendstraße zwischen Lenaustraße und Spohrstraße jedoch insgesamt fünf Parkplätze neben folgenden Einfahrten und Eingängen der Hallgartenstraße direkt ausgewiesen und markiert werden, da für diese Parkplätze der Gehweg nicht überfahren werden muss: 1. Westlich des Eingangs Hallgartenstraße 28-38 2. Östlich und westlich des Eingangs Hallgartenstraße 40 3. Östlich der Einfahrt Hallgartenstraße 58 4. Östlich der Einfahrt in das Shell-Parkhaus in der Hallgartenstraße Begründung: In letzter Zeit ist es Alltag geworden, dass in den genannten Straßenabschnitten in zweiter Reihe auf dem Gehweg geparkt wird. Dies führt dazu, dass die Autos auf der Suche nach einer geeigneten, noch freien Stelle bis zu 30 Meter über den Gehweg fahren, zwischen parkenden Autos und Häusern entlang, direkt an den Hauseingängen vorbei. Dies sollte umgehend behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2529 Aktenzeichen: 32 1
Platz für Fußgänger im obersten Abschnitt der Rotlintstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2220 entstanden aus Vorlage: OF 277/3 vom 05.06.2017 Betreff: Platz für Fußgänger im obersten Abschnitt der Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, die obersten zwei Parkplätze im obersten Abschnitt der Rotlintstraße zwischen Münzenberger Straße und Butzbacher Straße zu entfernen, um Fußgängern die Nutzung des Bürgersteigs zu ermöglichen. Der Straßenquerschnitt reicht für einen Bürgersteig mit Parkstreifen und dem verbleibenden Straßenraum mit Begegnungsverkehr durch Radfahrer nicht aus. Begründung: Die Rotlintstraße ist an ihrem obersten Ende so schmal, dass bei der derzeitigen Aufteilung der Straße sowohl Fußgänger mit Kinderwagen als auch Rollstuhlfahrer den Gehweg auf der westlichen Seite meist nicht nutzen können, sondern stattdessen auf die Straße ausweichen müssen. Ebenfalls gibt es bei der Begegnung von Fahrradfahrern und Autofahrern auf der Straße keinerlei Ausweichmöglichkeiten. Auf der östlichen Seite befindet sich eine abgesetzte Straßenkante, jedoch kein Gehweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2524
Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des Nordends
Antrag vom 05.04.2017, OF 216/3 Betreff: Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des Nordends Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten - welche Spieleinrichtungen auf den Kinderspielplätzen des Nordends in den vergangenen 10 Jahren außer Betrieb genommen oder demontiert wurden, ohne dass im Anschluss diese Spielegeräte repariert, modernisiert oder ersetzt wurden (Aufstellung nach Spielplatz, Kinderspieleinrichtung und Jahr der Demontage). - warum erfolgte keine Modernisierung, Reparatur oder Ersatz von entfernten Spielgeräten oder findet dieser ggf. noch statt, wenn ja wann? - was beabsichtigt der Magistrat durch die schleichende Reduktion der Spielgeräte? Begründung: Es findet offensichtlich eine schleichende Reduktion von Spieleinrichtungen auf vielen Kinderspielplätzen im Nordend statt. Im Günthersburgpark gab es z.B. einmal zwei Wippen, vor ca. 7 Jahren war es nur noch eine Wippe, seit 6 Jahren bis heute gibt keine Wippe mehr. Auf dem Baggerspielplatz in der Butzbacher Straße ist seit zwei Jahren der Bagger verschwunden. Anwohner anderer Kinderspielplätze berichten von einem ähnlichen Schwund an Spielgeräten. Es sollte daher offen gelegt werden, was hier passiert(oder nicht passiert!) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 20.04.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 405 2017 Die Vorlage OF 216/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der dritte Spiegelstrich und in der Begründung der erste Satz gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Geplante Bebauung „Innovationsviertel“ hier: Offene Fragen aus der Bürgerinformationsveranstaltung
Antrag vom 20.08.2016, OF 53/3 Betreff: Geplante Bebauung "Innovationsviertel" hier: Offene Fragen aus der Bürgerinformationsveranstaltung Der Magistrat wird gebeten zur Vorbereitung der geplanten "Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten Innovationsviertel als Teil der frühzeitigen Bürgerbeteiligung" nachfolgende Fragen zu beantworten: Allgemeine Fragen zum Gebiet: - Wer ist Eigentümer welcher Flächen? (Private, Stadt, Bund) - Welche Einflussnahme in die Bebauung hat die Stadt? - Wie und in welchem Gebiet wäre derzeit eine Bebauung nach §34 möglich? - Welche Nutzungen sind derzeit auf welchen Teilen des Gebietes vorgesehen? - Liegt ein aktuelles, nicht älter als max. 5 Jahre Klimagutachten mit Ausweis der Frischluft- und Kaltluftschneisen vor? Wenn nein, wurde ein neues beauftragt? - Gibt es Gutachten zu möglichen Auswirkungen der Grundwasserabsenkung durch die geplante Bebauung auf den angrenzenden Wasserpark (geschützter Alteichenbestand)? Wenn nein, wurde ein solches beauftragt? - Wann liegt ein Baumkataster mit den vorhandenen Bäume und Übersicht der erhaltenswerten Bäume vor? - Welche Flächen die bebaut werden sollen sind heute bereits versiegelt? - Wie viele Gärten (Kleingärten, Freizeitflächen, Grabeland) befinden sich derzeit im Gebiet des geplanten Innovationsviertels? Wie viele Pächter müssten nach derzeitigem Stand ihre Gärten aufgeben? - Wie vielen Pächtern können Ersatzflächen angeboten werden? Wo liegen diese Ersatzflächen? - Sind auch Kleingärtenvereine betroffen, oder nur Einzelpersonen? - Was ist auf welchen derzeitigen Gartenflächen geplant (Wohnbebauung, öffentliche Grünfläche, Verkehrsfläche) - Auf welchem Gebiet werden die Erweiterung des Günthersburgparks und die Schaffung des geplanten Grünzuges von Friedberger Ldstr. bis zum Kleingartenweg erfolgen? Fragen zur vorgelegten Bebauung: - Warum wurde diese Art Bebauung vorgegeben? - Wie werden die Freiflächen zwischen den Gebäuden genutzt? - Was geschieht mit den halbgeöffneten Innenhöfen? - Warum wurde keine Blockrandbebauung entlang der Friedberger, ggfls. in zweiter/dritter Reihe vorgesehen? - Warum wurden oberhalb der Münzenberger Straße entlang der Friedberger Ldstr. Gewerbeflächen für mögl. Wohnbebauung ausgespart? - Warum wird das Gebiet nördlich der Hungener Str. (zum Schlinkenweg) nicht für Wohnbebauung ausgewiesen? - Warum wurde keine Bebauung im Anschluss an die derzeitige Bebauung zw. Münzenberger Str. und Schlinkenweg vorgesehen und stattdessen ein neu zu gestaltender Grünzug an dieser Stelle eingeplant? - Gibt es zuverlässige Zahlen über die Auslastung der Grundschulen im Umfeld des Gebietes? Wenn ja, wie sehen die aktuellen Zahlen aus? - Wurde geprüft, ob sich an anderer Stelle im Gesamtgebiet des Ernst-May-Viertels Flächen für eine weiterführende Schule (z.B. Gymnasium) zur Verfügung gestellt werden können? - Welche zusätzlichen Infrastrukturmaßnahmen sind geplant außer 2 Kitas und 1 Grundschule? Sind auch Gewerbeflächen (Ärzte, Einzelhandel) geplant? Wenn ja, in welchem Umfang? - Reicht die Kapazität der bestehenden ÖPNV Linien Straßenbahn 12 und Bus 30 aus, um den erwarteten Passagieranstieg aufzunehmen? Gibt es hier Möglichkeiten die bestehenden Kapazität zu steigern? Schon heute sind die Linien sehr stark ausgelastet, teilweise überlastet. Begründung: Auf der Bürgerinformationsveranstaltung im Juli blieben viele Fragen der Bürger offen. Für die geplante "Frühzeitige Bürgerinformationsveranstaltung" sollten sie beantwortet sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 53/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 53/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 53/3 wurde zurückgezogen.
Welche Bäume stehen im geplanten Innovationsviertel?
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4948 entstanden aus Vorlage: OF 916/3 vom 07.01.2016 Betreff: Welche Bäume stehen im geplanten Innovationsviertel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Bäume auf der Fläche zwischen Wasserpark, Friedberger Landstraße, Schlinkenweg und Kleingartenweg aktuell stehen und welche Größe diese haben. Begründung: Das Baumkataster gibt hierüber leider keine Auskunft, gleichzeitig ist dem Ortsbeirat bekannt geworden, dass die Bäume im genannten Gebiet aktuell vom Magistrat dokumentiert und bewertet werden. Der Ortsbeirat ist an den Ergebnissen dieser Bewertung interessiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 780 Aktenzeichen: 67 0
Vorstellung der Pläne rund um die Hungener Straße und den Schlinkenweg
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2010, OM 4832 entstanden aus Vorlage: OF 1068/3 vom 19.11.2010 Betreff: Vorstellung der Pläne rund um die Hungener Straße und den Schlinkenweg Der Magistrat wird gebeten, zum nächstmöglichen Termin die Pläne für die Entwicklung und Bebauung des Gebietes rund um die Hungener Straße und den Schlinkenweg vorzustellen. Begründung: Von den Besitzern und Pächtern der Grundstücke und Kleingärten gibt es immer wieder Anfragen zur zukünftigen Entwicklung dieses Bereichs. Auf der Basis der Pläne kann dies beurteilt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2011, ST 329 Aktenzeichen: 61 0
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